Sporthochseeschifferschein

Der Sporthochseeschifferschein (SHS) stellt den höchsten Abschluss im Sportbootführerscheinwesen dar. Er ist der amtliche, empfohlene
Führerschein (Segelschein) zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere). Der SHS ist für die
gewerbliche Nutzung von Sportbooten im Fahrtbereich weltweite Fahrt vorgeschrieben. Zusätzlich sind bei weltweiter, gewerblicher Fahrt
weitere Besatzungserfordernisse vorgeschrieben. Diese ergeben sich erneut aus der Anlage 4 zur SeeSpbootV. Im privaten Bereich ist der
Erwerb freiwillig.

 

Zulassung zum Segelschein (Sporthochseeschifferschein SHS):

- ab 18 Jahren
- Besitz Sportseeschifferschein
- Nachweis von 1.000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich (nach Erwerb des Sportseeschifferscheins) als Wachführer. 

Die theoretische Prüfung zum Sporthochseeschifferschein erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den drei Prüfungsfächern Navigation, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde.

Für den SHS sind umfangreiche und vertiefte Kenntnisse unter anderem der astronomischen Navigation, des internationalen Seerechts und tropischer Wirbelstürme nachzuweisen. Hinzu kommt die Handhabung eines Sextanten (Messen, Bestimmen, Erläutern).

Eine praktische Prüfung wird bei diesem Segelschein nicht durchgeführt. Jedoch ist seit einigen Jahre ein mündlicher Prüfungsteil vorgeschrieben.