Sportbootführerschein Geltungsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen"

Der Sportbootführerschein ist ein international gültiger Führerschein. Er wird als Pflichtführerschein benötigt, wenn man ein mit mehr als 11,03 KW (15PS) motorisiertes Sportboot < 20 Meter Länge auf Binnenschifffahrtsstraßen bzw. 3,69 kW (5 PS) und < 15 Meter Länge auf dem Rhein führen will (Ausnahme Berlin). Er wird in allen Ländern als äquivalenter Führerschein für den Binnenbereich anerkannt. Es gibt die Versionen unter Motor, unter Segel. Die Version für Surfer wurde zum 01. Mai 2012 gestrichen. Zum Surfen wird keine Fahrerlaubnis mehr benötigt.

Voraussetzungen

- Mindestens 14 Jahre beim Sbf unter Segeln;
- Mindestens 16 Jahre beim Sbf unter Motor;
- Ärztliches Attest;
- 1 Passbild (35x45mm, siehe Bundesdruckerei mit Namen versehen);
- eine unbeglaubigte Kopie des Kfz-Führerscheins oder ein polizeiliches Führungszeugnis für Behördenzwecke (O).

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen (MC).

Ausreichende Kenntnisse

- des Binnenschifffahrtsrechts;
- der Seemannschaft;
- der Fahrzeugführung (Segel-, Motorboot) sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind
verschiedene Manöver (Man über Bord, Ablegen, Anlagen, usw.) und Knoten vorzuführen.

Wer einen Sbf See besitzt, ist von der praktischen Prüfung befreit.